Auswertung und Perspektiven des Mietenvolksentscheid

mve-Plakat-mit-Tasche_542x241
Kommt zum Ini-Treffen „Auswertung und Perspektiven des Mietenvolksentscheid“
und diskutiert mit & entscheidet!

Einladung zum Bewertungs- und Perspektivenworkshop

 

Datum: Freitag, 2. Oktober 2015, 17.00 Uhr

Ort: Ex-Rotaprint, Projektraum Gottschedstraße 4, nähe U Nauener Platz

Dauer: ca. 3,5 Stunden

 

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Freundinnen und Freunde,

 

in den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Pressemeldungen über eine „Einigung“ und einen „Kompromiss“ rund um den Mietenvolksentscheid, für den wir uns alle einsetzen. Es gab viele Diskussionen hinsichtlich des Für und Wider der Vorgehensweise, aber wohl nicht ausreichend Raum, um alles in Ruhe miteinander zu besprechen.
Deshalb möchten wir alle, die uns in den letzten Monaten aus nah und fern begleitet haben, zu einem solchen Gespräch einladen. Wir möchten mit euch den Gesetzentwurf des Senats, den politischen Prozess und mögliche Perspektiven diskutieren.

 

Im ersten Teil des Treffens werden wir uns in vier Kleingruppen aufteilen. Wir wollen die Bewertung des Senatsgesetzes weder nur den Expertinnen und Experten überlassen, noch den euphorischen Pressemeldungen. Darum wollen wir das Gesetz des Mietenvolksentscheid im Vergleich mit dem Senatsgesetz aufgeteilt entlang der drei inhaltlich zusammenhängenden Themenbreiche: (1) Sozialer Wohnungsbau Bestand und Mietensubvention, (2) kommunale Wohnungsunternehmen sowie (3) Wohnraumförderfonds besprechen, bewerten undweitergehende Forderungen entwickeln. Eine weitere Kleingruppe ist eingeladen (4) den politischen Prozess und die jetzige Situation im Zusammenhang mit dem Mietenvolksentscheid zu diskutieren, sowie eine erste Auswertung zu geben.

 

Nachdem wir alles zusammengetragen haben, ist geplant das gemeinsame Gespräch über kurz- und mittelfristige Perspektiven zu beginnen.

 

Wir freuen uns auf euch!

 

Das Vorbereitungsteam im KoKreis der Initiative Mietenvolksentscheid

 

PS: Eingeladen sind alle Einzelpersonen und Initiativen, die den Mietenvolksentscheid in irgendeiner Form unterstützt haben. Wir bitten alle, die in ihrer Rolle als Vertreterinnen und Vertreter von Parteien oder der Presse am Treffen teilnehmen wollen, sich gerne mit uns an einem anderen Zeitpunkt in Verbindung zu setzen.

 

facebook-event:

 

https://www.facebook.com/events/1603595786559964/

 

Warum macht Herr Henkel nicht seine Hausaufgaben?

Bis heute ist die Senatsverwaltung des Inneren ihre juristische Stellungnahme pflichtschuldig geblieben.
Bis heute ist die Senatsverwaltung des Inneren ihre juristische Stellungnahme zu unserem Gesetz pflichtschuldig geblieben.

Wir fordern die überfällige Stellungnahme zum Mietenvolksentscheid vom Innensenator Henkel!
Machen Sie endlich ihre Hausaufgaben!

 

Im Juni haben wir mit rund 50.000 Unterschriften von Berliner*innen den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens zum Mietenvolksentscheid mit einem Gesetzesentwurf zur sozialen Wohnraumversorgung bei der Senatsverwaltung für Inneres eingereicht.
Aus der Diskussion mit Mieterinitiativen ergaben sich einige Änderungswünsche unsererseits, die die Wirkungsweise des Gesetzes verbessert und die Kosten verringert hätten. Diese Präsizierungswünsche wurden auch im Wesentlichen vom Stadtentwicklungssenator begrüßt, aber im Nachhinein von der Senatsverwaltung für Inneres im Juli als nicht zulässig eingestuft.

 

Das bedeutet, dass wir mit unseren Präzisierungsvorschlägen das Volksbegehren insgesamt riskiert hätten. Wir haben uns deswegen wie versprochen für die sichere Variante entschieden und mussten einige Ungenauigkeiten und Mängel im Gesetz stehen lassen. Diese Mängel könnte das Abgeordnetenhaus jedoch nach dem Erfolg des Mietenvolksentscheids jederzeit beseitigen.

 

Diese juristische Stellungnahme des Innensenators zu unserem Mietenvolksentscheid ist immer noch der nächste Schritt im Verfahren unseres Volksbegehrens: Erst wenn diese bekannt wird, können wir als Initiative Mietenvolksentscheid einschätzen, ob unser Gesetz vor dem Verfassungsgericht landet oder ob wir, wie geplant, Anfang 2016 mit der zweiten Stufe unseres Volksbegehrens weitermachen können.
Und auch der Senat kann erst dann eine Empfehlung zu unserem Gesetzentwurf Mietenvolksentscheid an das Abgeordnetenhaus weitergeben.

 weiterlesen