Der Berliner Senat hat Jan Kuhnert – bisher einer der Sprecher der „Initiative Berliner Mietenvolksentscheid“ – einen Vorstandspostens in der neu geschaffenen Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Wohnraumversorgung“ (kurz: Anstalt) angeboten. Jan Kuhnert hat entschieden, dieses Angebot anzunehmen.
Hierzu nimmt die Initiative Berliner Mietenvolksentscheid wie folgt Stellung
Mit ihrem Angebot eines Vorstandspostens an Jan Kuhnert in der Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Wohnraumversorgung“ (kurz: Anstalt), handelt der Senat vor allem aus machtpolitischen Überlegungen. Ohne den Druck der Initiative Mietenvolksentscheid, hätte es weder die Anstalt noch das Angebot gegeben. Durch sein Angebot versucht der Senat die Initiative und Akteure für eine sozialere Stadt nicht nur zu befrieden, sondern auch sie für die Legitimation seiner zukünftigen Politik zu nutzen. Anstatt wie gefordert die Unternehmen in gemeinwohlorientierte Anstalten öffentlichen Rechts mit weitreichender Mietermitsprache umzuwandeln, wurde nun vom Senat eine Dach-Anstalt zur Beratung und Kontrolle der Unternehmen eingerichtet. Allerdings werden ihr keine Sanktionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt und von Mietermitbestimmung ist keine Spur.
Wir hoffen natürlich, dass Jan Kuhnert weiterhin alle Spielräume nutzt, um für die Mieter*innen der Stadt Berlin und die Beschäftigten Verbesserungen zu erreichen. Dazu gehört unter anderem sich für eine stärkere Transparenz der landeseigenen Wohnungsunternehmen einzusetzen, wohnungspolitische Maßnahmen, die nicht Teil einer sozialen Wohnraumversorgung sind, zu kritisieren und zukünftige Privatisierungen von Wohnungen zu erschweren. Es muss auch darum gehen, die Dach-Anstalt nicht zu einer reinen Diskussionsrunde verkommen zu lassen, sondern tatsächlich in das Handeln der LWU einzugreifen.
An seiner Fachkompetenz für diesen Posten gibt es keine Zweifel. Doch Verwaltungspolitik funktioniert nach anderen Regeln als außerparlamentarische Arbeit. Nicht nur weil für eine außerparlamentarische Initiative nicht der Senat der Arbeitgeber ist.
Zusätzlich ist eine außerparlamentarische Initiative nicht verpflichtet ihre Forderungen an den selbst geschaffenen vermeintlichen „Sachzwängen“ der offiziellen Politik auszurichten. Daher ist das Amt des Vorstands in der Anstalt nicht mit einer weiteren Mitarbeit in der Initiative zu vereinbaren. Selbst wenn er offiziell weiterhin das Amt der Vertrauensperson im Volksentscheid innehat, wird Jan Kuhnert nicht mehr für die Initiative sprechen. Wir wünschen Jan Kuhnert weiterhin alles Gute.
Der Senator ist noch auf Tournee durch die Bezirke, um sich für das neue Wohngesetz auf die Schultern zu klopfen, da versucht seine Behörde bereits mit billigen Tricks die Mietsubvention nach unten zu drücken.
Mietzuschussvolumen soll nach unten gedrückt werden
Als ein Ergebnis des Mietenvolksentscheids haben seit Jahresanfang MieterInnen in Sozialwohnungen einen Anspruch auf Mietzuschuss, wenn ihre Miete die Grenze von 25 – 30% ihres Jahresnetto-Einkommens übersteigt.
Die Beantragung des Zuschusses wird indes zum Hürdenlauf durch den Paragraphendschungel.
Hierzu erklärt Rouzbeh Taheri von der Initiative „Mietenvolksentscheid“ :
„Der Senat hält es für ausreichend, die für die Antragstellung nötigen Formulare online zur Verfügung zu stellen. Zunächst muss der link auf Berlin.de aufgespürt werden. Das kann schon mal zum Abenteuer werden. So findet man bei Eingabe von „Mietzuschuss“ auf dem „Serviceportal“ null Treffer. Ist man endlich fündig geworden, müssen immerhin vier Dokumente heruntergeladen werden. Dabei darf man sich u.a. durch eine Fülle von dreiseitigen Gesetzesbestimmungen durchkämpfen. Einen Hinweis auf die neue zuständige Beratungsstelle zgs consult sucht man vergebens.“
Das riecht nach Methode, so Taheri weiter. „Nach dem Motto: Je weniger Anträge kommen, desto geringer die Folgen für den Landeshaushalt. Offensichtlich arbeitet der Senat bereits kräftig daran, das beschlossene Mietsubventionsvolumen von jährlich 45 Mio. nach unten zu drücken. Auch beim Wohngeld stellt nur die Hälfte der Berechtigten einen Antrag.“
Es kann nur einen Weg geben, schlussfolgert Taheri: „Der Senat muss alle in Sozialwohnungen lebenden Haushalte anschreiben, sie über ihre neuen Rechte informieren und über standardisierte Musterfälle Hilfestellung geben. Die Bremser-Praxis des Senats ist nicht hinnehmbar.“
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