Neue Sozialwohnungen – Förderung mit dicken Stolpersteinen und schwachen Zahlen

  • Quelle: A. Holm, Sozialer Wohnraumversorgungsbedarf in Berlin (Studie i.A der Linksfraktion Berlin), Berlin 2016

Die Zwischenbilanz von SenSW (s. Pressemitteilung im link unten) mit den in 2017 bewilligten 3.131 SZW zeigt, dass die Realisierung der ersten Etappe des gesetzten Ziels von bis zu 5.000 schlüsselfertigen SZW pro Jahr im Bereich des Möglichen ist. Das ist zweifellos ein Erfolg, zeigt das doch, dass es vorangeht mit dem Neubau von Sozialwohnungen zu  6,50 €/qm Kaltmiete innerhalb der Berliner WBS-Grenze von 140% der Bundeseinkommensgrenze (BEG).

Anzumerken ist aber: Diese SZW sind bislang nur bewilligt. Die Zahl der bezugsfertigen SZW liegt mit 165 Wohneinheiten in 2016 und mit 168 WE in 2017 vom versprochenen Ziel weit entfernt.

Darüber hinaus gibt die Neuregelung Anlass zur Kritik. In den neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2017, s. Anlage)

  • „soll“ in Wohnungsbauprojekten mit mehr als 50 WE außerhalb des S-Bahn-Rings der Anteil der geförderten WE auf 50% begrenzt werden. Diese Fördergrenze ist zumindest für LWU (die die Hauptfördernehmer sein werden) inakzeptabel.
  • „kann“ der Anteil der gef. WE nur in Projekten innerhalb des S-Bahn-Rings bis zu 100% betragen. Die mit Abstand meisten Projekte werden aber außerhalb des des S-Bahn-Rings liegen, weil innerhalb des Rings nur die wenigsten bebaubare Grundstücke zur Verfügung stehen.
  • können 20% von diesem 50%-Anteil der gef. WE für ein spezielles Segment mit 8 €/qm Kaltmiete für Haushalts-Nettoeinkommen bis zu 180% BEG verwendet werden. Da es für dieses für besser gestellte Haushalte bestimmte Segment keine zusätzlichen Mittel gibt, besteht für private Vermieter und LWU trotz schlechterer Förderkonditionen (kein Tilgungserlass von 25% des Förderdarlehens) der Anreiz, die SZW an besser gestellte Haushalte zu vergeben. Damit wird die Konkurrenz unter den Förderberechtigten zu Gunsten Letzterer verstärkt.
  • gelten für die Umlegung von Modernisierungskosten die (völlig unzureichenden) Bestimmungen nach § 559 BGB.
  • An der Ausarbeitung der WFB 2017 wurden die Koalitionsfraktionen nicht beteiligt.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1712%2Fnachricht6468.html

SenSW, WFB 2017 – Wohnungsbauförderbestimmungen 2017

 

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Senat: neue Modernisierungsförderung – auf Basis schlechter BGB-Gesetze und ohne Beteiligung der Betroffenen

Die Senatsverwaltung hat einen Entwurf für neue „Verwaltungsvorschriften“ zur Förderung von Modernisierung vorgestellt (s. Anlage), mit denen auch das Abg.haus befasst ist. Darin wird eher die Handschrift der alten Koalition deutlich.
Besonders auffallend ist  – angesichts des hohen Anspruchs mit Blick auf eine neue Beteiligungskultur – das komplette AUSBLENDEN DER FRAGE DER BETEILIGUNG der Mieterschaft.
In der zuständigen Senatsverwaltung scheint noch nicht angekommen zu sein, dass Wohnungsmodernisierung  in Berlin zum VERDRÄNGUNGSINSTRUMENT NR. I NATIONALER UND INTERNATIONALER FINANZINVESTOREN geworden ist.

Unsere wichtigsten Kritikpunkte an dem Entwurf:

  • Entschieden abzulehnen ist die beabsichtigte Gestaltung der Miethöhe nach Ablauf der 10-jährigen Bindung nach den „mietrechtlichen Regelungen des BGB“. Die Bindungsfrist muss daher verdreifacht werden.
  • Die nach Ablauf der Bindung mögliche Mieterhöhung von bis zu 30% nach Modernisierung ist völlig inakzeptabel. Notwendig ist erstens die Verankerung einer Warmmieten-Neutralität und zweitens deren zwingende Überprüfung nach einem Jahr. Selbst zur Begrenzung der Umlage auf den Zeitraum der Amortisierung der Kosten konnte SenSW sich nicht durchringen.
  • Wir vermissen Aussagen über verpflichtende und vor allem unabhängige Mieterberatung.
  • Wir vermissen – vor dem Hintergrund der u.a. in den Stadtforen etc. des Senats groß herausgestellten neuen Beteiligungskultur der Koalition – in dem Entwurf jegliche Aussagen über Beteiligung der Mieter*innen an den Modernisierungsvorhaben.

Der Senat hat die Kompetenz, Fördermittel nach eigenen Kriterien zu vergeben. Der Entwurf widerspricht in wichtigen Punkten den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsätzen zur Modernisierung. Der MVE hat SenSW diese Kritikpunkte übermittelt. Es sollte geprüft werden, ob die verschiedenen wohnungspolitischen Initiativen sich auf eine gemeinsame Resolution gegen diesen Entwurf verständigen können.

SenSw, Verw.vorschriften für preisgünstigen Wohnraums bei Modernisierung-Entwurf, 17.11.17
s.a. aktuell zum Thema:
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/urteil-zu-mieterhoehung-mieter-muessen-vermeintliche-modernisierung-nicht-hinnehmen-29295306

 

 

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