mve-U-Bhn-Kotti-2_542x251
Der Senator ist noch auf Tournee durch die Bezirke, um sich für das neue Wohngesetz auf die Schultern zu klopfen, da versucht seine Behörde bereits mit billigen Tricks die Mietsubvention nach unten zu drücken.

Mietzuschussvolumen soll nach unten gedrückt werden

 

Als ein Ergebnis des Mietenvolksentscheids haben seit Jahresanfang MieterInnen in Sozialwohnungen einen Anspruch auf Mietzuschuss, wenn ihre Miete die Grenze von 25 – 30% ihres Jahresnetto-Einkommens übersteigt.

 

Die Beantragung des Zuschusses wird indes zum Hürdenlauf durch den Paragraphendschungel.

 

Hierzu erklärt Rouzbeh Taheri von der Initiative „Mietenvolksentscheid“ :

 

„Der Senat hält es für ausreichend, die für die Antragstellung nötigen Formulare online zur Verfügung zu stellen. Zunächst muss der link auf Berlin.de aufgespürt werden. Das kann schon mal zum Abenteuer werden. So findet man bei Eingabe von „Mietzuschuss“ auf dem „Serviceportal“ null Treffer. Ist man endlich fündig geworden, müssen immerhin vier Dokumente heruntergeladen werden. Dabei darf man sich u.a. durch eine Fülle von dreiseitigen Gesetzesbestimmungen durchkämpfen. Einen Hinweis auf die neue zuständige Beratungsstelle zgs consult sucht man vergebens.“

 

Das riecht nach Methode, so Taheri weiter. „Nach dem Motto: Je weniger Anträge kommen, desto geringer die Folgen für den Landeshaushalt. Offensichtlich arbeitet der Senat bereits kräftig daran, das beschlossene Mietsubventionsvolumen von jährlich 45 Mio. nach unten zu drücken. Auch beim Wohngeld stellt nur die Hälfte der Berechtigten einen Antrag.“

 

Es kann nur einen Weg geben, schlussfolgert Taheri: „Der Senat muss alle in Sozialwohnungen lebenden Haushalte anschreiben, sie über ihre neuen Rechte informieren und über standardisierte Musterfälle Hilfestellung geben. Die Bremser-Praxis des Senats ist nicht hinnehmbar.“