GroKo Berlin: Landeseigene Wohnungsunternehmen langen zu

In der sog. Kooperationsvereinbarwung zwischen Senat und Landeswohnungsunternehmen werden letzteren neue Freiheiten zugestanden. Laut Niklas Schenker, AGH-Abgeordneter der Berliner Linkspartei, werden die „unverfroren“ ausgenutzt. Ulrich Paul von der Berliner Zeitung hat ermittelt, dass dies zu Mietanstiegen bis 768 mtl. führt.  Die Fortschritte, die ab 2016 in der r2g-Koalition unter Beteiligung des Mietenvolksentscheids erreicht wurden, hat der neue Bausenator Gaebler (SPD) unter Abnicken der CDU komplett geschleift.

s. Anlage

 

Nach Mietendimmer-Ende – Mieten steigen in der Spitze um 768 Euro monatlich

 

 

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Verpflichtungsmiete des Senats erlaubt weiter fiktive Kosten zu Lasten der Mieterschaft

Der neue Senat will die sog. Verpflichtungsmiete einführen. Der Gesetzentwurf des Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung würde – wenn er denn so im AGH beschlossen wird – das Tor für zusätzliche Mieterhöhungen im alten Sozialen Wohnungsbau aufmachen.
Das Hearing des Initiativenforums Stadtpolitik Berlin vom 28. Juni zu „Unsoziale Mieten im sozialen Wohnungsbau  – Neuer Anlauf für eine Reform im sozialen Wohnungsbau?“ hat immerhin den unter dem früheren Senator Geisel abrupt abgebrochenen Dialog von Politik, Verwaltung und Mieterinititiven wieder aufgemacht und zu einem ersten konstruktiven Austausch geführt. Es gibt Anlass zur Hoffnung, dass im palamentarischen Verfahren noch substantielle Änderungen im Interesse einer Mieterschaft einer Stadt möglich sind, die inzwischen bundesweit Spitzenreiter im Mietanstieg ist.
Hierzu als Diskussionsbeitrag die folgende Bewertung des Gesetzentwurfs im Einzelnen.

  • Vermieter konnten bislang mangels Gesetzesvorschrift ihre in privatrechtlichen Vereinbarungen mit dem Senat bzw. der IBB eingegangene Verpflichtung (sog. „Ansatzverzicht“) missachten, keine Kapitalkosten für Fremdfinanzierung für bereits getilgte Darlehen (sog. fiktive Kosten) in der Miete anzusetzen. Die nun beabsichtigte Korrektur versetzt die IBB in die Lage, dagegen per Bußgeld vorzugehen. Dies betrifft aber (nur) – wie von Senator Gaebler behauptet – ca. 2.000 Wohnungen. Diese Gesetzeslücke zu schließen war überfällig, gilt aber – neben den genannten 2.000 Bußgeld-Fällen – nur für Sozialwohnungen mit Anschlussförderungen.
  • Problematisch wird es dagegen mit Blick auf Bestimmungen bei vollständiger Ablösung der Kapitalkosten von Bankdarlehen und von Kosten öffentlicher Darlehen. Für ersteren Fall (Bankdarlehen) wird zurecht die „teilweise oder vollständige Aufhebung … von Ansatzverzichten (für) unzulässig“ erklärt. Diese Klarstellung des Verbots eines jahrelang existierenden Schlupflochs für Vermieter ist zu begrüßen. Um den Streit darüber zu vermeiden, wäre es allerdings sinnvoller gewesen, diese Regelung gleich vorab in die Richtlinien zur Anschlussförderung zu schreiben.
  • Zu Fall 2 (bei öffentlichen Darlehen) heißt es dagegen (Ds 19/1042, § 1a Verpflichtungsmiete, Abs. 2, Satz 4):
    „Nach freiwilliger vorzeitiger vollständiger Rückzahlung der öffentlichen Aufwendungsdarlehen sind zusätzliche Ansatzverzichte auf Kapitalkosten für Fremdmittel nicht zu erbringen, soweit erst nach dem Zeitpunkt der Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen die vollständige Tilgung der Fremdmittel, die Umfinanzierung oder Umstellung auf das Restkapital oder die Ersetzung der Fremdmittel durch Eigenmittel erfolgt.“
    In diesem Fall können Vermieter – die schon bei Bankdarlehen auf (fiktive) Kostenansätze für abgelöste Bankdarlehen verzichtet haben – bei öffentlichen Darlehen solche Kosten „ansetzen“, müssen also nicht doppelt verzichten. Die so entstehende Kostensenkung verpflichtet sie zwar nicht zur Mietsenkung, die daraus entstehende höhere Gewinnspanne muss jedoch den Förderbestimmungen entsprechend zur Darlehensablösung eingesetzt werden, fließen also an das Land.
    Diese seinerzeit zur Sanierung der hohen Defizite im Landeshaushalt eingeführte Bestimmung produziert allerdings folgenden kritikwürdigen Sachverhalt: Das Land erhält Zusatzeinnahmen, die nicht wohnungspolitisch eingesetzt werden, sondern in den allgemeinen Haushalt einfließen. Unterm Strich werden so Haushalte für die Rückzahlung der Landesdarlehen z.T. mit auf nicht vorhandenen Kosten basierenden Mieten belastet, die das Land für allgemeine Ausgaben und/oder zur Senkung von Haushaltsdefiziten einsetzt.
    Mit dieser Bestimmung wird so – wie in der Vergangenheit – die Abwälzung fiktiver Kosten auf die Miete weiter zugelassen, nur mit dem Unterschied, dass die entsprechenden höheren Einnahmen nicht auf Vermieterkonten, sondern im Landeshaushalt landen.  Das Land (bzw. die im AGH beschlossene Politik) wird so zum Profiteur von zu hohen Mieten, die auf Scheinkosten basieren. Hier macht sich die Landespolitik, die – im Unterschied zu privaten Kapitalgebern – gemäß Artikel 65, Abs. 1 der Landesverfassung dem Ziel der „Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse“ verpflichtet ist, zum Täter. Dies ist politisch untragbar.
  • Die Mietenbewegung kämpft seit mehr als 10 Jahren gegen fiktive Kostenansätze in der sog. Kostenmiete und fordert erstens, dass diese seinerzeit „Entschuldungsgewinne“ genannten fiktiven Kosten ausnahmslos für alle Sozialwohnungen, also auch für Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung, unterbunden werden und zweitens grundsätzlich die bislang geltende Kostenmiete durch Ausschuss fiktiver Kosten in eine „bereinigte Kostenmiete“ transformiert wird. Beide Forderungen sind bis heute und auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfüllt.
  • Weitere Kritikpunkte kommen hinzu: Es würden mit diesem Gesetzentwurf für diese der Klageweg gegen Vermieter erschwert, weil die (nicht öffentlichen) Verträge mit der Verpflichtungsmiete nun zum Gesetz erhoben werden und weil für die Mieter:innen keine Transparenz über die geltend gemachten Kosten existiert.
    Über die Motive des Senats kann man spekulieren, dass damit Vermieter zur vorzeitigen Darlehensablösung motiviert werden sollen (Stichwort Mehreinnahmen im Landeshaushalt). Fest steht: Mit seiner einseitigen Interpretation des Gesetzentwurfs täuscht der Senat so Mieterschaft und Öffentlichkeit.
  • Die Auseinandersetzung über Entschuldungsgewinne der Vermieter war begleitet von einem heftigen Streit in der r2g-Koalition ab 2016 über die sog. „Richtsatzmiete“. Die SPD wollte eine Richtsatzmiete in Stufen, die höhere Mieten für höhere Einkommen zulässt. Damit hätten die betreffenden Mieten steigen und dann mit deutlich höherer Miete nach Auslaufen der Bindungen in das Vergleichsmietensystem eingehen können.
    Grüne und bestimmte Vertrer:innen von LINKEN und der Mietenbewegung (u.a. mieterstadt.de, Kotti&Co, Mietenvolksentscheid) lehnten diese besonderen höheren Einkommensstufen der Richtsatzmiete ab mit der Begründung, dass dadurch Anreize für Vermieter geschaffen würden, Wohnungen an bessergestellte Haushalte zu Lasten einkommensschwächerer Haushalte zu vergeben.
    Würden Phantomkosten wie Kosten für bereits abgelöste Darlehen in den Bestimmungen zur „Kostenmiete“ von vorneherein ausgeschlossen, wäre statt der Richtsatzmiete eine deutlich niedrigere bereinigte Kostenmiete die bessere, verlässliche Grundlage, weil sie einkommensabhängige Mietzuschläge einer Richtsatzmiete ausschließt.
    Die entsprechenden Verhandlungen wurden seinerzeit in der r2g-Koalition von der SPD einseitig (nicht zuletzt auch mangels Einigung zwischen Grünen, Mieterbewegung und Linksfraktion) abgebrochen.

Fazit: Der Gesetzentwurf schafft einerseits per Gesetz endlich Klarheit bzgl. der Umlage fiktiver Kosten von Bankdarlehen auf die Miete („Aufwandsverzicht“). Dies ist ein wichtiger Fortschritt. Andererseits bleiben ohne Reform des Kostenmietrechts Mieten des Sozialen Wohnungsbaus mit Scheinkosten belastet, von denen anstelle der Vermieter nun das Land profitiert. Der Sektor Wohnungen ohne Anschlussförderung bleibt zudem weiter komplett außen vor.

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Deshalb ist ohne eine Änderung in diesem zweiten Punkt der Gesetzentwurf des Senats zur Verpflichtungsmiete abzulehnen.


 

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Bernt/Holm-Studie: durch Vergesellschaftung kräftige Mietsenkung möglich

Quelle: Neues Deutschland 11.1.23

In der von der Rosa-Luxemburg-Stiftung i.A. gegebenen Studie wird gezeigt, dass die privaten Wohnungsunternehmen unter dem Druck ihrer Aktionäre höhere Mieten realisieren als z.B. die Landeswohnungsunternehmen, die als Referenz herangezogen werden.
Offen muss dabei zwangsläufig noch die Höhe der über die Miete zu finanzierenden Entschädigung sein. Im Konzept der Initiative wird dabei die „leistbare Miete“ angesetzt, d.h. eine Bruttowarmmiete in Höhe von 30% des Haushalt-Netto-Einkommens. Die Entschädigung der betroffenen Eigentümer:innen erfolgt über handelbare Schuldverschreibungen mit 40 Jahren Laufzeit.
Ein Mietanstieg wäre damit ausgeschlossen.

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https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/studie-nach-vergesellschaftung-koennten-mieten-fuer-ueber-200000-wohnungen-sinken-li.305761

s.a.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170025.deutsche-wohnen-co-enteignen-weniger-miete-soll-moeglich-sein.html?sstr=Walther

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SPD will kritische Mieten-Inis neutralisieren

Die Berliner SPD und die für Mieterschutz und für den Kontakt zur Mietenbewebung zuständige Staatssekretärin Radziwill (SPD) arbeiten kräfig daran, das erfolgreiche Projekt „Initiativenforum Stadtgesellschaft“ auszuhöhlen. Ursprünglich seit Jahresanfang für zwei Jahre weitergeführt, sind seit 1.1. die Mitarbeiter:innen ohne Einkommen. Nun droht ihnen faktisch durch Neu-Ausschreibung des Projekts mit Bewerbungsfrist bis 15.9. entweder Weiterbeschäftigung erst ab Januar 2023 oder der Ersatz durch neues Personal. Dies wäre ein Affront gegen die Berliner Mietenbewegung und eine Verletzung des Koalitsionsvertrags.
Der Beirat des Initiativenforums Stadtprojekte wendet sich scharf gegen solche Absichten. Er fordert die Fortführung des Projekts in der bisherigen erfolgreichen Form und eine Mitentscheidung bei der Vergabe der Landesmittel: „Mit dieser Ausschreibung werden die funktionierenden und kooperativen Strukturen ignoriert und die Zukunft des Initiativenforums in Frage gestellt!“ Hier die Pressemitteilung des Beirats.

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Abgang Härtigs muss zum Neustart der WVB genutzt werden

Der Vertrag mit SPD-Haudegen Härtig als Vorstand der WVB ist beendet worden. LINKE, Grüne und Mieten-Inis fordern nun stärkeren Einfluss der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) auf die Landeswohnungsunternehmen.

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https://www.nd-aktuell.de/artikel/1164269.mietenbewegung-neustart-bei-der-wohnraumversorgung.html

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Giffeys „Hamburger Modell“: Vorrang freifinanzierte + Eigentumswohnungen

Frau Giffey hausiert bei ihrem „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ mit dem „Hamburger Modell“. Die Bilanz in HH: Mehr Eigentums- als Sozialwohnungen. „Bezahlbares Wohnen“ steht hintenan.

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Quelle: https://t.co/6Tz2swt6p6

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Berliner Mieten steigen noch schneller – trotz Mietpreisbremse

 

  • Berliner Mieten seit Einführung der MP-Bremse + 34%, in den drei Jahren zuvor +25%
  • unter den in 2017 fertiggestellten 15.669 Neubauwohnungen nur 666 (=4%) Sozialwohnungen
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/bezahlbarer-wohnraum-mieten-steigen-dramatisch-trotz-preisbremse-30997204#

 

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Demo am 14.4. wird laut Anmeldungen zur größten Mieten-Demo Berlins

167 Mieten-Inis, Sozial- und Berufsverbände und Gruppen rufen zum 14. April zur wahrscheinlich größten Demo gegen steigende Mieten in Berlin auf. Treffpunkt 14h Potsdamer Platz.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietendemo-in-berlin–wer-mit-immobilien-handelt–handelt-mit-menschen–29978614

 

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Blankenbürger Süden: Senat plant Verdopplung der Wohnungen

   

Stadtrat Sören Benn:

„Das Volumen der Wohnungsbaupotenziale insgesamt wie im Besonderen jene auf der Anlage Blankenburg betrachten wir mit Skepsis.“

Auch in Buckow gibt’s Streit: Auch hier protestiert die Anwohnerschaft gegen die geplante Verdopplung der Wohnungen.

Allerdings in bevorzugter Lage: Britzer Gärten im Norden, viel Natur im Süden.

S+L-Chef Walter: Mit dem neuen Stadtquartier werde in Neukölln „eine neue Dimension im preisgünstigen Bauen“ erreicht. Sind erst in der Planungsphase, Start 2019, fertig 2022.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/stadtquartier-in-pankow-lompschers-plaene-werden-von-eigener-partei-kritisiert-29821390

 

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Will die SPD Lompschers Entmachtung?

Der Fraktionsvorsitzende Saleh fordert auf der Klausur der Fraktion in Hamburg: “ Wir müssen bauen, bauen, bauen, und wenn das die Bausenatorin noch nicht vollständig verstanden hat, dann müssen wir ihr vielleicht das ein ums andere Mal auf die Füße treten.“ Das Neue Deutschland vermutet einen „Putsch gegen die Senatorin“.

Kernpunkte der Hamburger Abrechnung (s. Anlage) mit Lompscher:

– Lob der Vergangenheit: „Die Berliner Erfolge sind auf die zähe und zielgerichtete Arbeit der Bausenatoren Michael Müller und Andreas Geisel sowie der Senats- und Bezirksverwaltungen zurückzuführen. … Die SPD-Fraktion fordert deshalb die zuständigen Senatsverwaltungen
Stadtentwicklung sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
auf, alles zu tun, die bisher positive Entwicklung (!) bruchlos fortzusetzen
und ein Abknicken nach unten zu verhindern.“
– Lompscher verhindert Neubau: „Der Stopp mehrerer weit gediehener Vorhaben durch die zuständige Senatorin stimmt uns sorgenvoll.“
– Lob der privaten Wohnungswirtschaft: „Der Senat muss
auch mit dem weitaus größten Teil der privaten Wohnungswirtschaft
eine verlässliche Partnerschaft praktizieren.“
– Kritik der LWU-Politik der Senatorin: „Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen bei ihrer Aufgabe, mindestens 6.000 Wohnungen pro Jahr neu zu bauen, sehr viel besser unterstützt, gefördert und gefordert werden.“
– Kritik der neuen Beteiligungskultur: „Es darf keine Partizipation in Endlosschleife geben, weil Verantwortliche sich vor Entscheidungen
drücken.“
– Fazit: Berlin braucht eine stärkere politische Steuerung des Wohnungsneubaus …, nach dem Vorbild von Hamburg – die Einrichtung einer Lenkungsgruppe unter Federführung des Regierenden Bürgermeisters bzw. der Senatskanzlei.“
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1076873.spd-berlin-berliner-spd-fraktion-will-linke-bausenatorin-entmachten.html?sstr=Kr%C3%B6ger

SPD-Fraktiongesamtresolution_Leben in einer solidarischen Hauptstadt_2018-1.pdf,

 

 

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