Die Stellungnahme vom Innensenat – mit bereits abgelaufenen Fristen – existiert offenbar längst!

(Die Authentizität dieser Email können wir nicht bestätigen)
(Die Authentizität dieser Email können wir nicht bestätigen)

Nachtrag: Der von Herrn Henkel zugesandte Link mvepruefung.6te.net war vorübergehend nicht zu erreichen. Falls offline, kann die Datei auch unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://wikisend.com/download/391586/pruefung.pdf  

 

Am 04. November wurde der Gesetzesentwurf des Berliner Senats zur sozialen Wohnraumversorgung im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses nicht nur kritisiert, sondern auch begrüßt – Senatsvertreter*innen und Abgeordnete der Regierungskoalition lobten das neue Gesetz als Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Senat und der Initiative Mietenvolksentscheid. Sie erwarten nun, dass die Initiative nach voraussichtlicher Verabschiedung des neuen Gesetzes am 12. November das Volksbegehren zurück ziehen werde.
Dabei verschweigt der Senat die absichtliche Zurückhaltung der Stellungnahme des Innensenats zum eigenen Gesetzesentwurf der Initiative Mietenvolksentscheid – seit vier Monaten wartet diese vergeblich darauf! Auf Nachfragen der Presse und der Initiative lässt Henkels Behörde verlauten, die Prüfung dauere wegen der Komplexität des Gesetzesentwurfs an.

Dass die Stellungnahme des Innensenats allerdings längst abgeschlossen zu sein scheint und gravierende verfassungsrechtliche Bedenken darin eindeutig festgestellt werden, haben Vertreter der SPD der Initiative jedoch schon seit Ende Juli vermittelt und damit Druck aufgebaut. Nun hat uns überraschenderweise eine E-Mail von Henkel erreicht (siehe oben). Die Authentizität dieser Email können wir jedoch nicht bestätigen.

Die Stellungnahme der Senatsinnenverwaltung, die in der E-Mail verlinkt wurde, müsste jedoch förmlich zugestellt werden. Sie ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass Senatsverwaltung, Abgeordnetenhaus und Initiative darauf reagieren und klären können, ob der Senat das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wie angedroht vor Gericht bringt. Das würde bedeuten, dass den Berliner*innen das MVE-Gesetz während der Berlin-Wahl 2016 nicht zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Der Mietenvolksentscheid würde auf die lange Bank geschoben und ein verfassungsrechtliches Verfahren der Initiative sehr viel Geld und Zeit kosten.

Die Verschleppungstaktik bestätigt sich bei Durchsicht der Stellungnahme nun noch einmal mehr: dort ist von einer Frist für die Reaktion der Initiative bis Ende Oktober (!!) zu lesen!
Diese Verschleppung der Stellungnahme ist ein Angriff auf die direkte Demokratie und ihr Instrument Volksbegehren. Die Berliner*innen, die das Volksbegehren unterstützen, werden schlichtweg getäuscht.
Das Vorgehen des Senats ist ein Skandal – es verhindert Volksbegehren sowie das Recht der Initiative und der ca. 50.0000 Unterzeichner*innen auf Informationen und Umsetzung des Volksbegehrens!

Eine Einigung und ein geschmeidiger Wahlkampf können auch so nicht erzwungen werden. Selbst die geplante Verschärfung des Abstimmungsgesetzes und Verhinderungstaktiken des Senats werden die Berliner*innen nicht davon abhalten, sich der direkten Demokratie für eine soziale Politik und Stadtentwicklung von unten zu bedienen.