Das Land Berlin ist aufgrund der Wohnungsmarktnotlage verpflichtet, zur Sicherung des Versorgungsauftrages mit geeigneten Instrumenten in den Markt einzugreifen.

 

In den vergangenen Jahrzenten sind eine Reihe von Instrumenten entwickelt worden, mit dem Versuch, politischen Einfluss auf den Wohnungsmarkt zum Schutz der Mieterinnen und Mieter und der Wohnraumversorgung zu nehmen. Die existierenden Instrumente haben sich jedoch angesichts der derzeitigen Wohnungsmarktnotlage als unzureichend herausgestellt. Hierunter fallen unter anderem:

 

Vorhandene Instrumente auf Landesebene haben sich als unzureichend erwiesen

Die verfehlten Regelungen des Wohnraumgesetzes zur Beendigung des Sozialen Wohnungsbaus, das zahnlose und angesichts des Personalmangels wirkungslose Zweckentfremdungsverbotsgesetz, ein ineffektives Wohnungsaufsichtsgesetz sowie die mangelhafte Ausweisung von Erhal- tungsgebieten und darin enthaltenen Möglichkeiten von Umwandlungsverboten und Vorkaufsrechten. Beim Liegenschaftsverkauf des Landes wird zu wenig auf die Schaffung von preiswertem Wohnraum geachtet. Die derzeit rechtlich umstrittenen Regelungen der Wohnaufwendungenverordnung sind keinesfalls ausreichend, um die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in Berlin zu zahlen. Die Verbesserung bzw. Anwendung der aufgeführten Verordnungen kann leider nicht im Rahmen eines Volksentscheids stattfinden. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Beschränkungen der Volksgesetzgebung (Koppelungsverbot) können auch nicht alle landesgesetzlichen Instrumente gleichzeitig in einem Volksentscheid geändert werden.

 

Das bundesrechtliche Mietrecht verschärft diese Situation

Insbesondere die unzureichende Kappung der Modernisierungsumlage und Beschränkung von Mieterhöhungsmöglichkeiten, kaum mietpreisdämpfende Regelungen des Mietspiegels, die fehlende Wohnungsgemeinnützigkeit, das mietentreibende Höchstpreisverfahren im Umgang mit dem Immobilienvermögen der BImA und eine zu geringe Mittelbereitstellung für den Sozialen Wohnungsbau im Rahmen der sog. Kompensationszahlen des Bundes. Diese bundesrechtlichen Instrumente können durch einen Volksentscheid auf Landesebene nicht verändert werden.

 

Im Rahmen des hier vorgelegten Volksentscheids wird versucht, starke Instrumente für das Land Berlin einzuführen, um der Fehlentwicklung auf dem Berliner Mietwohnungsmarkt energisch entgegenzuwirken. Denn der private Mietwohnungsmarkt in Berlin verweist bei der Versorgung von Haushalten mit geringen Einkommen auf ein systematisches Marktversagen. Eine soziale Wohnungspolitik des Landes Berlin muss sich jedoch an der angemessenen Versorgung eben jener Haushalte messen lassen. Neben einem Bestandsschutz der stark abgeschmolzenen preiswerten Wohnungsmarktsegmenten sind hier vor allem Strategien für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und die Restbestände des Sozialen Wohnungsbaus sowie für eine Verstärkung von Modernisierungs- und Neubauförderung gefragt. Daher werden mit diesem Volksentscheid die beiden wichtigsten Instrumente des Landes, die städtischen Wohnungsunternehmen und die Wohnraumförderung miteinander verknüpft und neu ausgerichtet.