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Der breite Zuspruch der Berliner Bevölkerung für den Mietenvolksentscheid ist überwältigend. In den ersten 4 Wochen haben wir über 28.000 Unterschriften gesammelt und Ende Mai werden es deutlich über 30.000 sein.

 

Anfang Juni werden die gesammelten Unterschriften und der Antrag auf ein Volksbegehren abgegeben. Das Abgeordnetenhaus hat dann vier Monate die Möglichkeit, das Gesetz für die soziale Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung anzunehmen.

 

In den letzten zwei Wochen wurde über die Medien kolportiert, dass die SPD auf uns zugehen und mit uns verhandeln möchte. Eine offizielle Anfrage liegt uns bis heute nicht vor.

 

Wir haben eine Erwiderung auf die in den Medien lancierte Kostenschätzung des Senats verfasst (Unsere Kostenschätzung und Unsere Erläuterung der Kostenschätzung hier als PDF Datei). Es erstaunt, dass der Senat Einnahmen und Ausgaben des Förderfonds als Kosten definiert und damit Positionen doppelt berechnet werden. In gleicher Weise werden die Kapitalaufstockung bei den umgewandelten öffentlichen Wohnungsgesellschaften und die Verwendung dieser Mittel doppelt gezählt.

 

Weiterhin werden Posten der sozialen Infrastruktur in unlauterer Weise gegeneinander ausgespielt und behauptet, die Umsetzung des von uns vorgelegten Gesetzes sei nicht finanzierbar.

 

Dem halten wir entgegen, dass die 280 Millionen €, die aus den Mieten der Sozialbauwohnungen in den Landeshaushalt fließen, nach unserem Gesetz zweckgebunden in den revolvierenden Förderfonds eingespeist werden, und damit allein schon ein erheblicher Teil der Finanzierung abgedeckt ist.

 

Die Förderung von Mietwohnraum für einkommensschwache Bevölkerungsschichten hilft nicht nur über Hunderttausend direkt begünstigten Mieter(innen), sondern sichert viele preiswerte Sozialwohnungen und schafft damit eine soziale Balance, was langfristig allen Menschen, die in dieser Stadt leben zugutekommt.

 

Die Umwandlung der städtischen Wohnungsgesellschaften in AöR´s schafft auch kein bürokratisches Monster, sofern sie effizient umgesetzt wird. Die Kritik an der Umwandlung zeigt, dass eine tatsächliche Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter in diesen Wohnungsunternehmen verhindert werden soll. Beides ist nur eine Frage des politischen Willens, wie auch die Finanzierung einer sozialen Wohnraumversorgung.

 

Die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen ist kein Luxus, sondern eine in der Verfassung verankerte Verpflichtung des Landes Berlin. ( Art. 28 der Berliner Verfassung )

 

Mit unserem Gesetz nehmen wir die verantwortlichen Institutionen in die Pflicht, gleichzeitig begrüßen wir die eröffnete Diskussion um die Zukunft Berlins und der sozialen Wohnraumfrage.