In Berlin können Eigentümer Mietwohnungen umwandeln, indem sie bei (durch die bekannten Methoden) erfolgreichem Auszug der Alt-Mieter*innen neuen Mieter*innen ein Kaufangebot machen. Vom Eigentümer eingesetzte (Schein)-Mieter*innen können dann die Wohnung kaufen, vorausgesetzt, die Bezirke merken nichts.

Dies wird in einer sog. „Arbeitshilfe“ des alten Senats auch erlaubt. Zitat: „Der Kreis der Mieter, an die … Wohnung verkauft werden soll, … umfasst auch erst nach Umwandlung in die Wohnung oder das Gebäude eingezogene Personen.“ U. Paul von der BLZ meint zwar, bei Prüfung von Missbrauch komme der Erwerb der Wohnung durch den Bezirk nicht zustanden. Aber wie ist die Praxis, prüfen die Bezirke auch?

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/reichenberger-strasse-trotz-milieuschutz-muessen-mieter-um-ihre-wohnungen-bangen-29611822

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