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Landeswohnungsunternehmen bremsen Senat aus
– Sozialer Wohungsbau und LWU-Umbau werden Wahlkampfthema

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Die AG Mietenvolksentscheid hat die heute erzielte Einigung des Senats mit den LWU zur neuen Kooperationsvereinbarung wie folgt bewertet:

Die LWU haben nach der heute von SenSW bekanntgegeben Einigung zur Kooperationsvereinbarung (KoopV) wichtige, im Sinne der Mieter*innen geplante Verbesserungen blockiert. Dies ist ein schlechtes Signal für den Berliner Wohnungsmarkt, insbesondere für den Sozialen Wohnungsbau (SWB).

Die vom Senat prognostizierte Kompensation des Abbaus durch Neubau von Sozialwohnungen hält den Fakten nicht stand:

  1. Das Versprechen im Koalitionsvertrag des Neubaus von 5.000 Sozialwohnungen (SZW) jährlich steht in krassem Kontrast zu den von SenSW selbst veröffentlichten Fakten: In 2018 wurden nur 1.036, in 2019 nur 1.940 und in 2020 nur 1.394 SZW p.a. neu gebaut. (s. Drucksache 18-26216).
  2. Nach Schätzungen des Senats sinkt der Altbestand bis 2028 um rund 33.000 Wohnungen auf 60.000, der Bestand der Wohnungen nach Belegungsbindungsgesetz schrumpft sogar auf null.

Dem von SenSW herausgegeben „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ zufolge weist der Saldo Abbau/Neubau von SZW ein „Versorgungsdefizit leistbarer Wohnungen“ von 375.128 Wohnungen auf: 750.000 WBS-berechtigte Haushalte vs. 375.000 WBS-fähige Wohnungen. Der Berliner Niedergang der Sozialwohnungen ist nicht gestoppt, das Drama Sozialer Wohnungsbau setzt sich fort.

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Erreichte Fortschritte, gebrochene Versprechen

Die AG Gesetz des Mietenvolksentscheids hatte eine grundsätzliche Zusage der SenSW -Hausleitung zu folgenden Punkten erreicht:

– kräftige Erhöhung der Vergabequote an SZW auf 75% Neubau und 66% bei Wiedervermietung im Bestand

– qualitativ ausgebaute Beteiligung von Mieterräten, Mieterbeiräten und lokalen Häuserräten.

Die LWU inszenierten im Sommer letzten Jahren eine öffentliche Kampagne gegen diese Verbesserungen, nach der heutigen Einigung mit durchschlagendem Erfolg. Wir begrüßen die erreichte Ausweitung des Bestands an leistbaren Wohnungen um drei Prozentpunkte bei Wiedervermietung, halten sie aber für zu gering. Ein Fortschritt ist auch die Neu-Einführung von Wohnungsbindung für Haushalte mit sehr geringem Einkommen (100% der Bundeseinkommensgrenze) sowie die erstmalige Mietenbindung im freifinanzierten Segment für mittlere Einkommen.

Die bislang in der Koopv geltende Vergabequote im Neubau bleibt dagegen unverändert bei 50%. Zusätzlich wird im sog. 2. Förderweg eine Einkommensstufe von 240% (neben den bislang geltenden 180%) eingeführt, Das bedeutet, dass die LWU Neubauwohnungen für Vier-Personen-Haushalte mit einem Netto-Einkommen von 5.440 € reservieren. Wir halten dies angesichts des durchschnittlichen Nettoeinkommens[1] in Berlin von 1.742 € für eine Begünstigung privilegierter Haushalte. Zugleich wurde im freifinanzierten Neubau die Durchschnittsmiete um 10% auf 11 €/qm heraufgesetzt und abhängig vom Baupreisindex die jährlich zulässige Mieterhöhung von 2% nach oben geöffnet.

Die Einigung ist – trotz bestimmter Fortschritte – in Summe ein Schlag gegen die notwendige Offensive im Sozialen Wohnungsbau und eine Missachtung der Interessen von Mietenbewegungen. Das zeigt: Die LWU müssen durch den Gesellschafter stärker an die Kandare genommen werden. Die Themen Sozialer Wohnungsbau und fehlende Steuerung der LWU durch Politik und Verwaltung spitzen sich zu. Das wird auch der Wahlkampf zeigen.

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ViSP: Horst Arenz, AG Gesetz Mietenvolksentscheid (https://mietenvolksentscheidberlin.de/ )


[1] Median des „Nettoäquivalenzeinkommens“, AmtfStat Berlin-Brandenburg, 2019

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