Die Senatsverwaltung hat einen Entwurf für neue „Verwaltungsvorschriften“ zur Förderung von Modernisierung vorgestellt (s. Anlage), mit denen auch das Abg.haus befasst ist. Darin wird eher die Handschrift der alten Koalition deutlich.
Besonders auffallend ist  – angesichts des hohen Anspruchs mit Blick auf eine neue Beteiligungskultur – das komplette AUSBLENDEN DER FRAGE DER BETEILIGUNG der Mieterschaft.
In der zuständigen Senatsverwaltung scheint noch nicht angekommen zu sein, dass Wohnungsmodernisierung  in Berlin zum VERDRÄNGUNGSINSTRUMENT NR. I NATIONALER UND INTERNATIONALER FINANZINVESTOREN geworden ist.

Unsere wichtigsten Kritikpunkte an dem Entwurf:

  • Entschieden abzulehnen ist die beabsichtigte Gestaltung der Miethöhe nach Ablauf der 10-jährigen Bindung nach den „mietrechtlichen Regelungen des BGB“. Die Bindungsfrist muss daher verdreifacht werden.
  • Die nach Ablauf der Bindung mögliche Mieterhöhung von bis zu 30% nach Modernisierung ist völlig inakzeptabel. Notwendig ist erstens die Verankerung einer Warmmieten-Neutralität und zweitens deren zwingende Überprüfung nach einem Jahr. Selbst zur Begrenzung der Umlage auf den Zeitraum der Amortisierung der Kosten konnte SenSW sich nicht durchringen.
  • Wir vermissen Aussagen über verpflichtende und vor allem unabhängige Mieterberatung.
  • Wir vermissen – vor dem Hintergrund der u.a. in den Stadtforen etc. des Senats groß herausgestellten neuen Beteiligungskultur der Koalition – in dem Entwurf jegliche Aussagen über Beteiligung der Mieter*innen an den Modernisierungsvorhaben.

Der Senat hat die Kompetenz, Fördermittel nach eigenen Kriterien zu vergeben. Der Entwurf widerspricht in wichtigen Punkten den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsätzen zur Modernisierung. Der MVE hat SenSW diese Kritikpunkte übermittelt. Es sollte geprüft werden, ob die verschiedenen wohnungspolitischen Initiativen sich auf eine gemeinsame Resolution gegen diesen Entwurf verständigen können.

SenSw, Verw.vorschriften für preisgünstigen Wohnraums bei Modernisierung-Entwurf, 17.11.17
s.a. aktuell zum Thema:
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/urteil-zu-mieterhoehung-mieter-muessen-vermeintliche-modernisierung-nicht-hinnehmen-29295306

 

 

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