Bis heute ist die Senatsverwaltung des Inneren ihre juristische Stellungnahme pflichtschuldig geblieben.
Bis heute ist die Senatsverwaltung des Inneren ihre juristische Stellungnahme zu unserem Gesetz pflichtschuldig geblieben.

Wir fordern die überfällige Stellungnahme zum Mietenvolksentscheid vom Innensenator Henkel!
Machen Sie endlich ihre Hausaufgaben!

 

Im Juni haben wir mit rund 50.000 Unterschriften von Berliner*innen den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens zum Mietenvolksentscheid mit einem Gesetzesentwurf zur sozialen Wohnraumversorgung bei der Senatsverwaltung für Inneres eingereicht.
Aus der Diskussion mit Mieterinitiativen ergaben sich einige Änderungswünsche unsererseits, die die Wirkungsweise des Gesetzes verbessert und die Kosten verringert hätten. Diese Präsizierungswünsche wurden auch im Wesentlichen vom Stadtentwicklungssenator begrüßt, aber im Nachhinein von der Senatsverwaltung für Inneres im Juli als nicht zulässig eingestuft.

 

Das bedeutet, dass wir mit unseren Präzisierungsvorschlägen das Volksbegehren insgesamt riskiert hätten. Wir haben uns deswegen wie versprochen für die sichere Variante entschieden und mussten einige Ungenauigkeiten und Mängel im Gesetz stehen lassen. Diese Mängel könnte das Abgeordnetenhaus jedoch nach dem Erfolg des Mietenvolksentscheids jederzeit beseitigen.

 

Diese juristische Stellungnahme des Innensenators zu unserem Mietenvolksentscheid ist immer noch der nächste Schritt im Verfahren unseres Volksbegehrens: Erst wenn diese bekannt wird, können wir als Initiative Mietenvolksentscheid einschätzen, ob unser Gesetz vor dem Verfassungsgericht landet oder ob wir, wie geplant, Anfang 2016 mit der zweiten Stufe unseres Volksbegehrens weitermachen können.
Und auch der Senat kann erst dann eine Empfehlung zu unserem Gesetzentwurf Mietenvolksentscheid an das Abgeordnetenhaus weitergeben.

 

Aus Sicht der Initiative Mietenvolksentscheid wird genau dieser Schritt nun doch verzögert. Im neuen eigenen Gesetzesentwurf des Senats wird in der Begründung schon Bezug auf diese juristische Stellungnahme genommen – ohne dass wir deren Inhalte kennen. Also scheint sie längst abgeschlossen zu sein. Nach mehrmaligen Nachfragen wurde uns von der Senatsverwaltung immer wieder versichert, die Stellungnahme sei umfangreich und arbeitsintensiv, werde der Initiative bis Ende August, spätestens aber bis Mitte September zugestellt.
Das ist bis heute nicht geschehen. Währenddessen lobt die SPD schon eine Einigung und ein „Kompromissgesetz“. Obwohl das Senatsgesetz unter einem Gesamtvorbehalt steht, wird es schon vor Verabschiedung als erfolgreiches Ergebnis der Gespräche der Initiative mit der SPD-Vertretern des Senats und Abgeordnetenhauses dargestellt. Doch damit sich die Berliner Mieter*innen selbst entscheiden können brauchen wir endlich diese Stellungnahme.

 

Wir erwarten, dass die Senatsverwaltung für Inneres sich nicht die Rolle der Richterschaft anmaßt, noch durch Verzögerung der Stellungnahme die direkte Demokratie absichtlich behindert. Falls doch, wird damit auch der Auswertungsprozess des Senatsgesetzes seitens der Initiativen sowie der Unterzeichner*innen des Volksbegehrens, die den Mietenvolksentscheid tragen, beeinflusst. Davon hängt ab, welche nächsten Schritte wir als Initiative gehen. Wie halten wir den Druck bis zur Wahl im September 2016 und darüber hinaus aufrecht? Es bleibt dabei – Berlin braucht eine ernst gemeinte Neuausrichtung in der Wohnungspolitik. Ohne Verhinderungstaktik. Und ohne stille Verabschiedung eines Baubeschleunigungsgesetzes ohne Mitbestimmung der Zivilgesellschaft.

 

Am 2. Oktober von 17 bis 21 Uhr laden wir alle herzlich ein, die Gesetze zu vergleichen, zu diskutieren und auszuwerten.

 

Datum: Freitag, den 02. Oktober 2015
Ort: Ex-Rotaprint in der Gottschedstr. 4, 13357 Berlin-Wedding (letztes Gebäude im hinteren Hof)
Uhrzeit: ab 17 Uhr