Salehs dreiste Lüge gegen den DWe-VE
Dazu die entsprechenden Belege.
Abschlussbericht Exp.kommission, S. 49f.:
Business protection solutions defend sensitive info, customer data and mental property from unauthorized access. Additionally, they safeguard a company’s physical location and assets, which includes equipment and documents from theft and damage. Without ideal business reliability measures, an organization could be susceptible to expensive monetary losses and reputational destruction from cyberattacks or data breaches.
Whether you are a law firm safeguarding client personal privacy, a healthcare provider safeguarding sufferer information or a bank protecting customer financial records, security systems are essential for businesses in any sector. Often , these security systems appear in the form of economic alarm devices http://androidopenvpn.com/all-advantages-that-you-can-get-with-a-board-portal/ to shield a company’s physical solutions, or cybersecurity solutions for protecting digital data. Choosing the right program for your business will depend on the types of data you must protect.
In the case of physical data, secure business solutions include surveillance video cameras and alerts. These security systems can easily alert employees to suspicious activity and deter criminal offense. In the case of digital data, protect business solutions may include firewalls, malware cover and security. These reliability solutions are crucial for your business of virtually any size, because they protect against both equally large and small data breaches.
The consequences of a secureness breach can be devastating for any business, regardless of sector or size. Customers, clients and people will lose rely upon a company that cannot appropriately protect the personal information. In addition , hefty legal fees and penalties can be accessed against businesses which often not have adequate cybersecurity measures in place.
Der neue Senat will die sog. Verpflichtungsmiete einführen. Der Gesetzentwurf des Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung würde – wenn er denn so im AGH beschlossen wird – das Tor für zusätzliche Mieterhöhungen im alten Sozialen Wohnungsbau aufmachen.
Das Hearing des Initiativenforums Stadtpolitik Berlin vom 28. Juni zu „Unsoziale Mieten im sozialen Wohnungsbau – Neuer Anlauf für eine Reform im sozialen Wohnungsbau?“ hat immerhin den unter dem früheren Senator Geisel abrupt abgebrochenen Dialog von Politik, Verwaltung und Mieterinititiven wieder aufgemacht und zu einem ersten konstruktiven Austausch geführt. Es gibt Anlass zur Hoffnung, dass im palamentarischen Verfahren noch substantielle Änderungen im Interesse einer Mieterschaft einer Stadt möglich sind, die inzwischen bundesweit Spitzenreiter im Mietanstieg ist.
Hierzu als Diskussionsbeitrag die folgende Bewertung des Gesetzentwurfs im Einzelnen.
Fazit: Der Gesetzentwurf schafft einerseits per Gesetz endlich Klarheit bzgl. der Umlage fiktiver Kosten von Bankdarlehen auf die Miete („Aufwandsverzicht“). Dies ist ein wichtiger Fortschritt. Andererseits bleiben ohne Reform des Kostenmietrechts Mieten des Sozialen Wohnungsbaus mit Scheinkosten belastet, von denen anstelle der Vermieter nun das Land profitiert. Der Sektor Wohnungen ohne Anschlussförderung bleibt zudem weiter komplett außen vor.
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Deshalb ist ohne eine Änderung in diesem zweiten Punkt der Gesetzentwurf des Senats zur Verpflichtungsmiete abzulehnen.
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Der neue Berliner Senator für Stadtentwicklung Gaebler hat am 7. Juni im zuständigen Ausschuss offengelegt, dass die Wohnraumversorgung Berlin in ihren Funktionen drastisch reduziert werden soll (s. Anlage unten). Er legt dabei zugleich seine Absicht offen, das Wohnraumversorgungsgesetz eklatant zu missachten. In diesem war in Artikel 3, Absatz 2 als zentrale Aufgabe der WVB festgeschrieben: „politische Leitlinien in Bezug auf die Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben.“ Um diese Funktionen soll die WVB nun beschnitten werden. Die WVB hätte dann in Richtung Geschäftspolitik der LWU nichts mehr zu melden. Man darf gespannt sein, ob die SPD im AGH ihrem Senator diesen Gesetzesbruch und diese Kastration von Beteiligung der Mietenbewegung durchgehen lässt.
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„Die Mieten in Berlin explodieren: In den vergangenen drei Monaten stiegen die sogenannten Angebotsmieten bei Bestandsimmobilien in der Hauptstadt um 27 Prozent an. Verglichen mit anderen deutschen Großstädten ist dies der rasanteste Anstieg….
Inzwischen katapultierte die Preisexplosion die Bundeshauptstadt allerdings auf Platz zwei der teuersten Städte Deutschlands. Nur in München mussten Mieter mit 17,39 Euro pro Quadratmeter bei Neuvermietungen noch tiefer in die Tasche greifen.“
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Die vom Initiativenforum initiierte und mit BMV, DWe und anderen Mieten-Inis organisierte und vom BMV (Hamann, Bartels) moderierte VA in der Moabiter Reformationskirche war sehr gut besucht.
Giffey schickte ihren Staatssekretär, auch die Spitzenkandidaten von CDU/FDP kniffen. BMV und Mieten-Inis konnten ihre Forderungen ausführlich präsentieren.
Jarasch (Grüne Berlin): „Ich bin die Einzige unter den „Regierenden BM“, die das Vergesellschaftungsgesetz umsetzt.“
https://taz.de/Debatte-um-Enteignungen-in-Berlin/!5908087/
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https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170464.berlin-wahl-was-ist-die-partei-der-mieter.html
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In der von der Rosa-Luxemburg-Stiftung i.A. gegebenen Studie wird gezeigt, dass die privaten Wohnungsunternehmen unter dem Druck ihrer Aktionäre höhere Mieten realisieren als z.B. die Landeswohnungsunternehmen, die als Referenz herangezogen werden.
Offen muss dabei zwangsläufig noch die Höhe der über die Miete zu finanzierenden Entschädigung sein. Im Konzept der Initiative wird dabei die „leistbare Miete“ angesetzt, d.h. eine Bruttowarmmiete in Höhe von 30% des Haushalt-Netto-Einkommens. Die Entschädigung der betroffenen Eigentümer:innen erfolgt über handelbare Schuldverschreibungen mit 40 Jahren Laufzeit.
Ein Mietanstieg wäre damit ausgeschlossen.
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s.a.
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Die Berliner SPD und die für Mieterschutz und für den Kontakt zur Mietenbewebung zuständige Staatssekretärin Radziwill (SPD) arbeiten kräfig daran, das erfolgreiche Projekt „Initiativenforum Stadtgesellschaft“ auszuhöhlen. Ursprünglich seit Jahresanfang für zwei Jahre weitergeführt, sind seit 1.1. die Mitarbeiter:innen ohne Einkommen. Nun droht ihnen faktisch durch Neu-Ausschreibung des Projekts mit Bewerbungsfrist bis 15.9. entweder Weiterbeschäftigung erst ab Januar 2023 oder der Ersatz durch neues Personal. Dies wäre ein Affront gegen die Berliner Mietenbewegung und eine Verletzung des Koalitsionsvertrags.
Der Beirat des Initiativenforums Stadtprojekte wendet sich scharf gegen solche Absichten. Er fordert die Fortführung des Projekts in der bisherigen erfolgreichen Form und eine Mitentscheidung bei der Vergabe der Landesmittel: „Mit dieser Ausschreibung werden die funktionierenden und kooperativen Strukturen ignoriert und die Zukunft des Initiativenforums in Frage gestellt!“ Hier die Pressemitteilung des Beirats.
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Ulrich Paul von der Berliner Zeitung fasst die Ergebnisse der letzten Sitzung von Giffeys „Mietenbündnis“ nüchtern zusammen: „Für die breite Masse der Berliner Mieter bleibt es bei allgemeinen Zusicherungen.“
An kritischen Punkten hätte er hinzufügen sollen:
Für die „breite Masse“ der WBS-Berechtigten (HH-Einkommen bis 140% WBS-Bund) bleibt es iW ebenfalls beim Alten – ganz abgesehen davon, dass die Privaten nur zu einem Bruchteil WBS-berechtigte Wohungen anbieten.
Das hätte er weiter vertiefen können:
Erstens: für die „breite Masse“ der WBS-Berechtigten (HH-Einkommen bis 140% WBS-Bund) bleibt es iW ebenfalls beim Alten – ganz abgesehen davon, dass die Privaten nur zu einem Bruchteil WBS-berechtigte Wohungen anbieten.
Zweitens: Nur auf Antrag können sie davon profitieren, dass nur bei Mieterhöhungen die Miete (ob kalt oder warm ist unklar) auf 30% des Netto-Einkommens gesenkt wird.
Drittens: es ist in Berlin hinlänglich bekannt, dass die „breite Masse“ der Berechtigten keinen Antrag stellen, wie sich beim Mietzuschuss zeigt.
Viertens: Dieser Anspruch ist nicht einklagbar.
Fünftens: die Erhöhung der Neubauvergabe auf 50% WBS gilt nur die Stufe 180% WBS.
Für die Berechtigen mit 140%-WBS blebt als wesentlicher – letztlich kosmetischer – Fortschritt die Absenkung der möglichen Mietsteigerung von 15 auf 11% in drei Jahren.
Hinzuzufügen wäre:
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Giffeys „Mietenbündnis“ maßt sich gesetzgeberische Kompetenzen an. So sollen darin mitwirkende private Wohnungskonzerne auch über die Politik der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) mitentscheiden.
Das Mietenbündnis als dem Parlament vorgeschaltete Institution? Auch der Koalitionsvertrag ist in Gefahr: Senator Geisel regt an, dass die LWU Wohnungen als Eigentumswohnungen verkaufen. Im KOAV heißt es dazu jedoch explizit: „Die Privatisierung der Wohnungen der LWU schließen wir aus.“
Parteimitglieder haben deshalb einen Offenen Brief verfasst, in dem für die Zustimmung zum #mietenbündnis zwei Bedingungen aufgestellt werden.
Im Klartext: Ohne diese beiden Punkte kein #mietenbündnis. Das hieße dann wahrscheinlich: Bruch der Koalition.
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