„Es gibt 365 Kommunen mit ‚angespanntem Wohnungsmarkt’“

Gutes Interview der wohnungspolitischen Sprecherin der Grünen Berlin, u.a. mit der spannenden Aussage, was hier bzgl. Bodenspekulation abgeht:

„In Berlin liegt die Hälfte der baureifen Grundstücke brach.“ (!!)

https://magazin-forum.de/de/node/7650#article

 

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Blankenbürger Süden: Senat plant Verdopplung der Wohnungen

   

Stadtrat Sören Benn:

„Das Volumen der Wohnungsbaupotenziale insgesamt wie im Besonderen jene auf der Anlage Blankenburg betrachten wir mit Skepsis.“

Auch in Buckow gibt’s Streit: Auch hier protestiert die Anwohnerschaft gegen die geplante Verdopplung der Wohnungen.

Allerdings in bevorzugter Lage: Britzer Gärten im Norden, viel Natur im Süden.

S+L-Chef Walter: Mit dem neuen Stadtquartier werde in Neukölln „eine neue Dimension im preisgünstigen Bauen“ erreicht. Sind erst in der Planungsphase, Start 2019, fertig 2022.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/stadtquartier-in-pankow-lompschers-plaene-werden-von-eigener-partei-kritisiert-29821390

 

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Miete zu Kaufkraft pro Haushalt: Berlin schon auf Platz drei

In Neukölln Kaltmieten-Steigerung 2017 bis zu 42% in Kiez mit der berlinweit schlechtesten Kaufkraft. Nur 15% können sich berlinweit Neubau-Kaltmieten von 10 €/qm leisten. StSkr Scheel: „Wir sind an der Grenze des Machbaren. Sickereffekt wirkt nicht mehr.“

Frage: Gilt das auch für die Landeseigenen? Die LWU schwimmen im Geld (380 Mio. in 2016), Landeshaushalt hat über 2 Mrd. Überschuss, davon werden 1 Mrd. Schulden getilgt. Rainer Wild (BMV): Selbst wenn 5000 Neue Sozialwohnungen gebaut würden, kann der jährliche Abbau nicht kompensiert werden.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mieten-in-berlin-bald-sind-zehn-euro-pro-quadratmeter-normal-29710718

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Lompscher: Enteignung bei Leerstand

Bausenatorin legt Konzept zur Änderung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes vor, mit dem die Bezirke seit Jahren/Jahrzehnten (!) leerstehende Häuser per temporärer Enteignung über Treuhänder sanieren können – auf Kosten des Eigentümers.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/zweckentfremdung-senat-will-eigentuemer-enteignen—mindestens-auf-zeit-29698152

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Mieten in Metropolen steigen weiter

                               

„Große börsennotierte Wohnungsvermieter signalisierten gegenüber dem Handelsblatt bereits, dass ihre Mieterhöhungsmöglichkeiten durch die geplanten Verschärfungen des Mietrechts kaum eingeschränkt würden.“

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/wohnungsmarkt-mietpreissteigerungen-in-deutschlands-metropolen-sind-nicht-aufzuhalten/20957628-all.html

 

 

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Will die SPD Lompschers Entmachtung?

Der Fraktionsvorsitzende Saleh fordert auf der Klausur der Fraktion in Hamburg: “ Wir müssen bauen, bauen, bauen, und wenn das die Bausenatorin noch nicht vollständig verstanden hat, dann müssen wir ihr vielleicht das ein ums andere Mal auf die Füße treten.“ Das Neue Deutschland vermutet einen „Putsch gegen die Senatorin“.

Kernpunkte der Hamburger Abrechnung (s. Anlage) mit Lompscher:

– Lob der Vergangenheit: „Die Berliner Erfolge sind auf die zähe und zielgerichtete Arbeit der Bausenatoren Michael Müller und Andreas Geisel sowie der Senats- und Bezirksverwaltungen zurückzuführen. … Die SPD-Fraktion fordert deshalb die zuständigen Senatsverwaltungen
Stadtentwicklung sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
auf, alles zu tun, die bisher positive Entwicklung (!) bruchlos fortzusetzen
und ein Abknicken nach unten zu verhindern.“
– Lompscher verhindert Neubau: „Der Stopp mehrerer weit gediehener Vorhaben durch die zuständige Senatorin stimmt uns sorgenvoll.“
– Lob der privaten Wohnungswirtschaft: „Der Senat muss
auch mit dem weitaus größten Teil der privaten Wohnungswirtschaft
eine verlässliche Partnerschaft praktizieren.“
– Kritik der LWU-Politik der Senatorin: „Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen bei ihrer Aufgabe, mindestens 6.000 Wohnungen pro Jahr neu zu bauen, sehr viel besser unterstützt, gefördert und gefordert werden.“
– Kritik der neuen Beteiligungskultur: „Es darf keine Partizipation in Endlosschleife geben, weil Verantwortliche sich vor Entscheidungen
drücken.“
– Fazit: Berlin braucht eine stärkere politische Steuerung des Wohnungsneubaus …, nach dem Vorbild von Hamburg – die Einrichtung einer Lenkungsgruppe unter Federführung des Regierenden Bürgermeisters bzw. der Senatskanzlei.“
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1076873.spd-berlin-berliner-spd-fraktion-will-linke-bausenatorin-entmachten.html?sstr=Kr%C3%B6ger

SPD-Fraktiongesamtresolution_Leben in einer solidarischen Hauptstadt_2018-1.pdf,

 

 

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Berlin schwimmt im Geld, der Regierende will vom Überschuss fast eine Mrd. tilgen

                                

 

Obwohl die Pro-Kopf-Investitionen in Berlin nur weniger als halb so hoch sind wie in Sachsen (oder Bayern), wollen Müller und Kollatz-Ahnen bis zu eine Mrd. Schulden tilgen – und das, obwohl Schulden wegen der Mini-Zinsen fast nichts mehr kosten.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/2-1-milliarden-euro-berliner-staatskasse-verzeichnet-rekordueberschuss-29457824

 

 

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Neue Sozialwohnungen – Förderung mit dicken Stolpersteinen und schwachen Zahlen

  • Quelle: A. Holm, Sozialer Wohnraumversorgungsbedarf in Berlin (Studie i.A der Linksfraktion Berlin), Berlin 2016

Die Zwischenbilanz von SenSW (s. Pressemitteilung im link unten) mit den in 2017 bewilligten 3.131 SZW zeigt, dass die Realisierung der ersten Etappe des gesetzten Ziels von bis zu 5.000 schlüsselfertigen SZW pro Jahr im Bereich des Möglichen ist. Das ist zweifellos ein Erfolg, zeigt das doch, dass es vorangeht mit dem Neubau von Sozialwohnungen zu  6,50 €/qm Kaltmiete innerhalb der Berliner WBS-Grenze von 140% der Bundeseinkommensgrenze (BEG).

Anzumerken ist aber: Diese SZW sind bislang nur bewilligt. Die Zahl der bezugsfertigen SZW liegt mit 165 Wohneinheiten in 2016 und mit 168 WE in 2017 vom versprochenen Ziel weit entfernt.

Darüber hinaus gibt die Neuregelung Anlass zur Kritik. In den neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2017, s. Anlage)

  • „soll“ in Wohnungsbauprojekten mit mehr als 50 WE außerhalb des S-Bahn-Rings der Anteil der geförderten WE auf 50% begrenzt werden. Diese Fördergrenze ist zumindest für LWU (die die Hauptfördernehmer sein werden) inakzeptabel.
  • „kann“ der Anteil der gef. WE nur in Projekten innerhalb des S-Bahn-Rings bis zu 100% betragen. Die mit Abstand meisten Projekte werden aber außerhalb des des S-Bahn-Rings liegen, weil innerhalb des Rings nur die wenigsten bebaubare Grundstücke zur Verfügung stehen.
  • können 20% von diesem 50%-Anteil der gef. WE für ein spezielles Segment mit 8 €/qm Kaltmiete für Haushalts-Nettoeinkommen bis zu 180% BEG verwendet werden. Da es für dieses für besser gestellte Haushalte bestimmte Segment keine zusätzlichen Mittel gibt, besteht für private Vermieter und LWU trotz schlechterer Förderkonditionen (kein Tilgungserlass von 25% des Förderdarlehens) der Anreiz, die SZW an besser gestellte Haushalte zu vergeben. Damit wird die Konkurrenz unter den Förderberechtigten zu Gunsten Letzterer verstärkt.
  • gelten für die Umlegung von Modernisierungskosten die (völlig unzureichenden) Bestimmungen nach § 559 BGB.
  • An der Ausarbeitung der WFB 2017 wurden die Koalitionsfraktionen nicht beteiligt.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1712%2Fnachricht6468.html

SenSW, WFB 2017 – Wohnungsbauförderbestimmungen 2017

 

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Senat: neue Modernisierungsförderung – auf Basis schlechter BGB-Gesetze und ohne Beteiligung der Betroffenen

Die Senatsverwaltung hat einen Entwurf für neue „Verwaltungsvorschriften“ zur Förderung von Modernisierung vorgestellt (s. Anlage), mit denen auch das Abg.haus befasst ist. Darin wird eher die Handschrift der alten Koalition deutlich.
Besonders auffallend ist  – angesichts des hohen Anspruchs mit Blick auf eine neue Beteiligungskultur – das komplette AUSBLENDEN DER FRAGE DER BETEILIGUNG der Mieterschaft.
In der zuständigen Senatsverwaltung scheint noch nicht angekommen zu sein, dass Wohnungsmodernisierung  in Berlin zum VERDRÄNGUNGSINSTRUMENT NR. I NATIONALER UND INTERNATIONALER FINANZINVESTOREN geworden ist.

Unsere wichtigsten Kritikpunkte an dem Entwurf:

  • Entschieden abzulehnen ist die beabsichtigte Gestaltung der Miethöhe nach Ablauf der 10-jährigen Bindung nach den „mietrechtlichen Regelungen des BGB“. Die Bindungsfrist muss daher verdreifacht werden.
  • Die nach Ablauf der Bindung mögliche Mieterhöhung von bis zu 30% nach Modernisierung ist völlig inakzeptabel. Notwendig ist erstens die Verankerung einer Warmmieten-Neutralität und zweitens deren zwingende Überprüfung nach einem Jahr. Selbst zur Begrenzung der Umlage auf den Zeitraum der Amortisierung der Kosten konnte SenSW sich nicht durchringen.
  • Wir vermissen Aussagen über verpflichtende und vor allem unabhängige Mieterberatung.
  • Wir vermissen – vor dem Hintergrund der u.a. in den Stadtforen etc. des Senats groß herausgestellten neuen Beteiligungskultur der Koalition – in dem Entwurf jegliche Aussagen über Beteiligung der Mieter*innen an den Modernisierungsvorhaben.

Der Senat hat die Kompetenz, Fördermittel nach eigenen Kriterien zu vergeben. Der Entwurf widerspricht in wichtigen Punkten den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsätzen zur Modernisierung. Der MVE hat SenSW diese Kritikpunkte übermittelt. Es sollte geprüft werden, ob die verschiedenen wohnungspolitischen Initiativen sich auf eine gemeinsame Resolution gegen diesen Entwurf verständigen können.

SenSw, Verw.vorschriften für preisgünstigen Wohnraums bei Modernisierung-Entwurf, 17.11.17
s.a. aktuell zum Thema:
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/urteil-zu-mieterhoehung-mieter-muessen-vermeintliche-modernisierung-nicht-hinnehmen-29295306

 

 

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taz: Kritische Mieter*innen sind unerwünscht

Zitat eines abgelehnten Kandidaten aus dem Untersuchungsbericht: „Leute aus der Wahlkommission wollten mich nicht. Sie sagten, ich wiegele auf, ich mache Ärger“.

https://taz.de/!5436176/