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Verbesserungen & Präzisierungen eines Gesetzesentwurfs sind vitaler Bestandteil in einer Demokratie. An unserem Ziel einer Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin ändert das nichts.

Für alle die sich etwas genauer damit beschäftigen wollen, welche Präzisierungen, Korrekturen und Änderungen erwogen wurden und welche abgelehnt wurden, stellen wir eine Dokumentation dieser hier zur Verfügung. Auch das Schreiben der Landeswahlleiterin bzw. der Verwaltung für Inneres dokumentieren wir hier.

 

In Berlin ist übrigens gar nicht klar geregelt, ob und welche Änderungen, die nicht der rechtlichen Mängelbeseitigung dienen, zugelassen werden. Das Hamburger Gesetz ist da wesentlich genauer und durchdachter. Denn wenn Änderungen und Korrekturen am Gesetz so restriktiv gehandhabt werden, wie in Berlin, dann braucht es auch keine Phase zur Unterstützung des Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens, sondern es kann gleich mit dem Begehren starten.

Im Hamburger Volksabstimmungsgesetz im §6, Absatz 1, Sätze 3 und 4 heißt es: „Mit dem Antrag oder innerhalb von zwei Monaten nach der Antragstellung kann der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage in überarbeiteter Form eingereicht werden. Im Falle einer Überarbeitung dürfen Grundcharakter, Zulässigkeit und Zielsetzung des Anliegens nicht verändert werden.“

 

Leider ist das Berliner Abstimmungsgesetz nicht so durchdacht und genau wie das Hamburger, darum müssen wir uns darauf verlassen, dass das Abgeordnetenhaus, die von uns vorgeschlagenen Korrekturen vollzieht, nachdem der Volksentscheid erfolgreich beendet wurde.

 

Hier findet ihr eine Übersicht unserer Präzisierungsvorschläge:
Dokumentation bewilligter und abgelehnter Präzisierungen und Änderungen

 

Schreiben aus der Senats-Innen-Verwaltung:
2015-07-13 Schreiben SenInnSport an Vertrauenspersonen wg. Änderungen des GE