Die Künstlerin, politische Aktivistin und Feministin Senta Söneland bei ihrer flammenden Rede für das Frauenwahlrecht vor dem Bahnhof Zoo am 19. Januar 1919 (Quelle: Bundesarchiv)
Kampf ums Wahlrecht: die Künstlerin, Feministin und politische Aktivistin Senta Söneland am 19. Januar 1919 bei ihrer Rede für das Frauenwahlrecht vor dem Bahnhof Zoo (Quelle: Bundesarchiv)

Pressemitteilung:

Zum Ausschluss von über hundert MieterInnen vom passiven Wahlrecht bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) erklärt der Sprecher der Initiative Mietenvolksentscheid, Rouzbeh Taheri:

 

„Der massenhafte Ausschluss von MieterInnen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ist ein Skandal.“ Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) sollen insgesamt 108 MieterInnen als KandidatInnen für die Mieterratswahlen gemäß Wohnraumversorgungsgesetz (WovG) abgelehnt worden sein. (siehe Drucksache 17/18841 des Abgeordnetenhauses von Berlin).

 

„Wir wissen von mehreren Fällen, speziell bei der GESOBAU, dass aktive MieterInnen gezielt von der KandidatInnenliste gestrichen worden sind“, so Taheri weiter.

 

Die Begründung sei, dass diese „schwerwiegende Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben“ begangen hätten. Auf Nachfrage reduzieren sich diese vermeintlichen Verstöße auf Widersprüche gegen Modernisierungen oder Kritik an der Geschäftsführung, auch wenn dies vom Herrn Staatssekräter Engelbert Lütke Daldrup in der Antwort zur obig erwähnten Anfrage (unter Nr.2) verneint wird.

 

„Anscheinend haben einige LWU den Schuss nicht gehört. Die Zeiten, in den die Gesellschaften losgelöst vom demokratischen Willen der MieterInnen agieren konnten, sind vorbei. Wenn MieterInnen ihre gesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen und deshalb vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden, erinnert dies an das Gebaren autoritärer Herrscher. So wird die Mieterratswahl zur Farce.
Wir fordern den sofortigen Stopp des Wahlvorgangs und die Überprüfung aller Ausschlüsse durch ein unabhängiges Gremium. Hier muss auch der Senat als Eigentümer der LWU eingreifen“, führt Taheri weiter aus.
Die Musterwahlordnung, die laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch die Zustimmung der Initiative Mietenvolksentscheid habe, wurde von dieser zu keinem Zeitpunkt bestätigt, erklärt Taheri: „Alle unsere Änderungsvorschläge zu dieser Musterwahlordnung wurden abgelehnt. Von einer Zustimmung unsererseits kann keine Rede sein.“

 

Wie ein anderer Umgang mit Mieterratswahlen auch möglich ist zeigt übrigens das Unternehmen Stadt und Land. Hier gab es keinen einzigen Ausschluss vom passiven Wahlrecht.

 

Pressemitteilung der Initiative Mietenvolksentscheid vom 3. August 2016