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Das Gesetz als PDF zum Download

In dem Dokument findet sich neben dem Gesetzestext die sogenannte „allgemeine Begründung“. Diese beinhaltet eine allgemeine Beschreibung Erläuterung der Instrumente des Gesetzes, welche auch weiter unten auf dieser Seite einsehbar sind, sowie eine Beschreibung des Handlungsbedarfes und der Problemlage der Berliner Wohnraumversorgung. Auf den Gesetzestext folgend findet sich darüber hinaus eine „Begründung der Regelungen im Einzelnen“, welche detailliert die einzelnen Vorschriften erläutert und kommentiert.

 

Instrumente des Gesetzes

Überblick über das Gesetz

Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin

Mit der landesgesetzlichen Verankerung eines Wohnraumförderfonds zur sozialen Wohnraumversorgung wird mithilfe von verschiedensten Instrumenten der Förderung des Wohnens eine neue Grundlage für das künftige Handeln des Landes Berlin geschaffen. Hier entsteht somit ein zentrales Instrument, mit dem das Land Berlin künftig die Mieten im Sozialen Wohnungsbau durch Senkung wieder tragfähig machen kann, durch verstärkte Förderung der Modernisierung des privaten Altbaus viele preiswerte Wohnungen in Berlin erhalten kann und durch eine deutlich erhöhte zielgruppenorientierte Neubauförderung notwendige zusätzliche Sozialwohnungen in Berlin finanzieren kann. Dem verfassungsrechtlichen Auftrag einer ausreichenden Wohnraumversorgung kann das Land Berlin aber nur dann nachkommen, wenn es neben ausreichender Förderung auch einen ausreichenden Bestand an langfristig sicherem, preiswertem und sozial gebundenem Wohnraum gewährleisten kann. Nach den bisherigen Erfahrungen ist dies durch unmittelbaren kommunalen Besitz, zum Beispiel durch städtische Wohnungsunternehmen, eher sichergestellt, als im Rahmen der klassischen Förderungen des sozialen Wohnungsbaus bei privaten Eigentümern.

 

Um das bei den städtischen Wohnungsunternehmen Berlins liegende Immobilienvermögen langfristig für den Versorgungsauftrag zu sichern und insbesondere angesichts der Marktsituation für die Versorgung besonders benachteiligter Haushalte verstärkt zu nutzen, wird in diesem Gesetz eine neue Rechtsgrundlage für diese Unternehmen geschaffen. Gleichzeitig werden sie im erforderlichem Umfang auf diese Aufgaben neuausgerichtet. Insbesondere im Bereich des Neubaus von gebundenem Wohnraum gefördert durch den Wohnraumförderfonds ist von einer künftig stärkeren Rolle der landeseigenen Immobilien auszugehen. Hiermit ist das Handlungsfeld des Landes Berlin so aufgestellt, dass der langfristige Versorgungsauftrag der Verfassung nach Artikel 28 Absatz 1 sichergestellt wird.

Erläuterung des Wohnraumförderfonds

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Erläuterung der Neuausrichtung der städtischen Wohnungsunternehmen

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Erläuterung der Sicherung der Miete und Bindungen im Bestand öffentlich geförderter Wohnungen

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Erläuterung der Neubau- und Modernisierungsförderung

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